Rechtsgrundlage/Saxonette
Saxonette fahren - diese Regelungen gelten in Deutschland
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor#Fahrrad_mit_HilfsmotorLeichtmofa/Saxonette
Als Leichtmofa wird ein Mofa (motorisiertes Fahrrad) bezeichnet, das bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von der Helmpflicht befreit ist. Die rechtliche Grundlage für das heutige Leichtmofa ist die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) vom 26. März 1993, deren Vorläufer die erste Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26. Februar 1987 war, die am 28. Februar 1990 außer Kraft trat. Der bislang einzige Vertreter des Leichtmofa in Deutschland war und ist die Saxonette mit dem Sachs-301-Motor.Technik:
Beim Leichtmofa gelten beim Rahmen, im Gegensatz zum Mofa, überwiegend die technischen Merkmale von Fahrrädern, wie die Vorgabe bezüglich- des Leergewichts: nicht mehr als 30 kg
- des Felgendurchmessers: zwischen 26 und 28 Zoll
- der Reifenbreite: nicht mehr als 1,75 Zoll
- der Mindestlänge der Tretkurbel: mehr als 169 mm, zeigen.